Grundbruch
Als Grundbruch wird in der Bodenmechanik ein seitliches Wegbrechen des Bodens durch zu große Bodenpressung bezeichnet. Typischerweise kann ein Grundbruch unter einem Fundament eines Bauwerkes auftreten, wobei der Boden entlang einer Gleitfuge verdrängt wird.
Ursache für den Vorgang ist das Überschreiten der Scherfestigkeit, die die Widerstandsfähigkeit des Bodens beschreibt. Bei Tiefgründungen wird der Grundbruch durch die Auflast des darüberliegenden Bodens verhindert, so dass die Gefahr in der Regel nur bei Flachgründungen besteht.
Wird die Bewegung des Bodens durch Grundwasserströmungen ausgelöst, so spricht man von einem hydraulischen Grundbruch.
Die erste fotografische Aufnahme eines Grundbruchvorgangs stammt von V. J. Kurdjümoff (1889).
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