Grundschule (DDR)
Die Grundschule war bis 1959 innerhalb des Bildungssystems der DDR eine einheitliche, achtjährige Gemeinschaftsschule, de facto ohne äußere Differenzierung, sodass der Klassenverband von der ersten bis zur achten Klasse erhalten blieb.
Mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule wurde die Grundschule 1946 als zweite Stufe oder Grundstufe der demokratischen Einheitsschule verankert. In der reformintensiven Phase der 1950er Jahre wurden Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen geschrieben. Zum Ende der achten Klasse erfolgte die Abschlussprüfung bzw. der Schulabschluss, der heute einem qualifizierenden Hauptschulabschluss der neunten Klasse entspräche. Der erfolgreiche Abschluss der Grundschule berechtigte zur Aufnahme einer Lehre und erlaubte nach der Berufsausbildung und zusätzlicher fachlicher Eignungsprüfung ein einschlägiges Fachschulstudium. Gute Leistungen im Abschluss der Grundschule waren eine Voraussetzung für den Übertritt in die zweijährige Mittel- oder vierjährige Oberschule. Die achtjährige Grundschule und die daran anschließende Mittelschule gingen 1959 als erneuerte Form der Einheitsschule in der zehnjährigen, allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS) auf. Im Rahmen der POS gab es eine von der Lehrerausbildung ausgehende Differenzierung in eine vierjährige Unterstufe mit Unterstufenlehrern und eine daran anschließende Oberstufe. Unterstufenlehrer hatten eine abgeschlossene Fachschulausbildung, Lehrer ab der 5. Klasse verfügten i. d. R. über eine fächerbezogene, pädagogische Hochschulausbildung mit dem Diplom einer Universität oder Pädagogischen Hochschule.