Holler-Stiftung

Die 1990 in München errichtete und ansässige Holler-Stiftung ist eine allgemeine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ihre Satzung bestimmt als ausschließlichen und unmittelbaren Zweck die Förderung der Jugendfürsorge, der menschlichen und medizinischen Betreuung Schwerkranker, der Wissenschaft sowie von Kunst und Kultur. Die Holler-Stiftung ist eine reine Förderstiftung, die andere gemeinnützige Organisationen finanziell unterstützt. Bereits 1963 sah ein gemeinsames Testament der Eheleute Christian C. und Asta Holler als alleinigen Erben des zuletzt Versterbenden eine Stiftung vor. Als Erbin der „Holler-Gruppe“ überlebte Asta Holler ihren Mann um zwei Jahrzehnte. 1987 verfügte sie letztwillig die Stiftung in ihrer endgültigen Ausprägung. Als Begünstigte legte sie den „SOS Kinderdorf e. V.“ und den „Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.“ fest sowie das „Institut für Grenzgebiete der Psychologie e.V.“ (Freiburg/Breisgau), die „Kunststiftung Volkswagen e. V.“ (Wolfsburg) und die „Hildegard Hospiz-Stiftung“ (Basel). Die Holler-Stiftung ist der größte Einzelspender der beiden deutschen SOS-Kinderdorf-Vereine, an die seit 1991 ein dreistelliger Millionenbetrag zur Ausschüttung gelangte. Sie ermöglichte den Bau des Kunstmuseums Wolfsburg und fördert dessen Betrieb mit einem hohen Anteil ihrer Ausschüttungen. Die ungewöhnliche Verschiedenartigkeit der Stiftungszwecke entsprang den Neigungen und Nöten, welche die letzte Phase im Leben Asta Hollers kennzeichneten.

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