Honorargutachten
Das Honorargutachten nimmt Stellung zu strittigen Fragen der Anwendung von Honorar- oder Gebührenordnungen, etwa bei strittigen Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten, Rechtsanwälten oder Architekten, die nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erstellt worden sind.
Ausgangspunkt sind in der Regel unterschiedliche Auffassungen zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger über die fachliche Qualität oder Einordnung der zu honorierenden Leistung. Honorargutachten nehmen deshalb regelmäßig zu diesen fachspezifischen Fragen Stellung und sollen so die gerichtliche Auseinandersetzung in einem Zivilprozess vermeiden oder im Wege des Sachverständigenbeweises beenden.
Oft führt auch die unterschiedliche Auslegung der Gebührenordnungen durch Ärzte bzw. Zahnärzte einerseits und private Krankenversicherungen andererseits zu Streit in Abrechnungsfragen. Teilweise sind unklare Formulierungen des Verordnungsgebers in den Gebührenordnungen Anlass für Auslegungsdifferenzen.
Außerhalb eines Gerichtsverfahrens erstellte Honorargutachten werden vom Auftraggeber bezahlt. Oft kann man sie jedoch unentgeltlich vom eigenen Interessenverband anfertigen lassen.