Indemnitätsgesetz
Das Indemnitätsgesetz war ein Gesetz des Preußischen Staates „ ... betreffend die Erteilung der Indemnität (Schadloshaltung) in Bezug auf die Führung des Staatshaushaltes vom Jahre 1862 ab und die Ermächtigung zu den Staatsausgaben für das Jahr 1866 vom 14. September 1866“. Es wurde am 26. September 1866 verkündet (GS. S. 563).
Das Preußische Abgeordnetenhaus billigte damit noch vor Gründung des Norddeutschen Bundes der preußischen Regierung (speziell Otto von Bismarck) im Verfassungskonflikt von 1862 nachträglich Straflosigkeit zu.
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