Infrastrukturbetreiberin

Eine Infrastrukturbetreiberin (ISB) (französisch Gestionnaire d’infrastructure, italienisch Gestore dell’infrastruttura) ist nach dem Schweizer Eisenbahngesetz (EBG vom 20. Dezember 1957; Stand am 1. Januar 2018) die Bezeichnung für Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur bauen und betreiben. Die Unternehmen benötigen dazu eine Konzession, die der Bundesrat erteilt, wenn entweder ein öffentliches Interesse am Bau und Betrieb der Infrastruktur besteht oder ein in sich wirtschaftlicher Betrieb der Infrastruktur erwartet werden kann. Auch ausschliesslich regional tätige Unternehmen können nach dem Schweizer Eisenbahngesetz eine Bahninfrastruktur betreiben. Die Finanzierung der ISBs erfolgt durch Erlöse aus dem Trassenpreis und durch Leistungsvereinbarungen, die auf dem Bahninfrastrukturfonds basieren.

Nach der SBB Infrastruktur ist die grösste ISB die BLS Netz AG, die mittlerweile ebenso wie die Matterhorn Gotthard Infrastruktur und die Freiburgischen Verkehrsbetriebe Infrastruktur (TPF INFRA) AG mehrheitlich dem Bund gehört. In der Schweiz sind ISBs teilweise auch Eisenbahnverkehrsunternehmen, etwa die Jungfraubahn, die Rhätische Bahn, die Zentralbahn, und die Appenzeller Bahnen. Anderseits gibt es auch reine Eisenbahnverkehrsunternehmen die keine Infrastrukturbetreiberin sind.

Das deutsche Pendant ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ebenso in Österreich.

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