Innergemeinschaftlicher Erwerb (Deutschland)
Der innergemeinschaftliche Erwerb (kurz i.g.E.) ist das Gegenstück zur innergemeinschaftlichen Lieferung oder zum innergemeinschaftlichen Verbringen. Mit Hilfe dieser umsatzsteuerlichen Regelungen wird erreicht, dass Lieferungen unter Unternehmern grundsätzlich im Staat des Erwerbers versteuert werden (Bestimmungslandprinzip). Dieses Prinzip gilt einheitlich in der Europäischen Union, um die Umsatzbesteuerung im Staat des Endverbrauchs zu erreichen.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb kann auch durch Privatpersonen erfolgen, wenn neue Fahrzeuge (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge) aus einem anderen EU-Staat erworben werden.
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