Jüdisch versippt

Als „jüdisch versippt“ wurden in der Zeit des Nationalsozialismusarische Personen“ bezeichnet, die in „Mischehe“ mit einer „jüdischen Person“ lebten. „Jüdisch Versippte“ wurden diskriminiert; ihnen blieben bestimmte Berufe und Aufstiegsmöglichkeiten verschlossen, sie wurden aus dem Staatsdienst entlassen und ab 1943 als „Wehrunwürdige“ zu kasernierter Zwangsarbeit in Sonderkommandos der Organisation Todt eingesetzt.

In antisemitischen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen wird der Ausdruck „jüdisch versippt“ meistens umschrieben, damit eindeutig bestimmbar war, ob neben den „Volljuden“ auch „Halbjuden“ (Jüdische Mischlinge ersten Grades) gemeint waren. Radikale Antisemiten agitierten gegen deren rechtliche Besserstellung und erreichten oft, dass auch der mit einem „Halbjuden“ verehelichte „deutschblütige“ Partner in Verfolgungsmaßnahmen einbezogen wurde. Joseph Goebbels beabsichtigte, auch die mit einem „jüdischen Mischling zweiten Grades“ (Vierteljuden) verheirateten Kulturschaffenden auszuschließen.

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