Jury (angelsächsisches Rechtssystem)
Eine Jury (dt. [ ] oder [ ], engl. [ ]) ist im anglo-amerikanischen Rechtssystem die Gesamtheit der Geschworenen eines Gerichtsverfahrens, sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess.
Im 6. und 7. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten ist die Jury verfassungsrechtlich verankert.
Im Strafverfahren entscheidet die Grand Jury im Vorverfahren über die Anklageerhebung, die Trial Jury aufgrund der Hauptverhandlung über die Schuldfrage. Eine Coroner’s Jury kann bereits an einer Untersuchung über die Todesursache einer Person beteiligt sein. Eine Jury entscheidet auch in Zivilverfahren, wenn die Parteien dies nicht einvernehmlich ausschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen hält die US-amerikanische Rechtsprechung eine solche Verzichtsklausel für zulässig.
Die Entscheidung durch eine Jury lässt sich bis in das 10. Jahrhundert unter König Ethelred zurückverfolgen.
Neben Großbritannien, den USA, Kanada, Malta und weiteren Commonwealth-Staaten ist auch in anderen Rechtssystemen die Jury als Rechtsinstitution bekannt, so in Belgien, Frankreich und Österreich (sog. Schwurgerichtshof), jedoch unterscheiden sich die Kompetenzen der Jury von Land zu Land. In Deutschland gab es bis 1924 Geschworenengerichte. In der Schweiz wurden die Geschworenengerichte in den letzten vier Kantonen mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 abgeschafft.