k.k. Landwehr

Die kaiserlich-königliche Landwehr (auch: k.k. Landwehr) bestand von 1869 bis 1918 aus den Territorialstreitkräften der cisleithanischen Reichshälfte, die als Pendant zur k.u. Landwehr aufgestellt wurden. Die beiden Landwehren bildeten mit der Gemeinsamen Armee und der k.u.k. Kriegsmarine die Streitkräfte von Österreich-Ungarn (offiziell „Bewaffnete Macht“ oder auch „Wehrmacht“ genannt).

Im Gegensatz zum Deutschen Reich, wo sich die Landwehr größtenteils aus Reservisten und Ungedienten zusammensetzte, bestand die kaiserlich-königliche Landwehr aus regulären Verbänden. Sie war etatmäßig voll aufgestellt und nicht teilmobil oder gekadert. Die Landwehr ist nicht mit dem Landsturm zu verwechseln.

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