k.u.k. Militärjustizwesen
Das k.u.k Militär-Justizwesen verkörperte die Militärgerichtsbarkeit der Gemeinsamen Armee, der beiden k.k. Landwehr und der k.u. Landwehr. Die Angehörigen der Streitkräfte unterstanden auch im Frieden den Militärgerichten. Vergehen wurden hier nach den wesentlich strengeren Militärstrafgesetzen beurteilt und dementsprechend geahndet. (Für die k.u.k. Kriegsmarine galten gleiche Vorschriften und Gesetze.)
Während der Friedenszeiten gab es fünf Generalauditoren, von denen einer Vorstand der vierten Abteilung des Reichskriegsministeriums war, während drei Abteilungsvorstände- und referenten beim Obersten Militärgerichtshof, sowie einer Kanzleidirektor und Referent beim Militärobergericht war. Darüber hinaus hatte das Landwehrobergericht der Königlich Ungarischen Landwehr einen Generalauditor als Kanzleidirektor und sieben Auditoren als Referenten.