Übereinkommen über psychotrope Stoffe

Das Übereinkommen über psychotrope Stoffe ist ein Abkommen der Vereinten Nationen zur Kontrolle psychotroper Substanzen wie Amphetamin, Barbiturat oder LSD.

Übereinkommen
über psychotrope Stoffe
Titel (engl.): Convention on psychotropic substances
Datum: 21. Februar 1971
Inkrafttreten: 16. August 1976
Fundstelle: Chapter VI Treaty 16 UNTS
Fundstelle (deutsch): SR 0.812.121.02
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Betäubungsmittel
Unterzeichnung: 34
Ratifikation: 183 (Aktueller Stand) (PDF; 90 kB)
Deutschland: 2. Dezember 1977 (Ratifikation)
Liechtenstein: 24. November 1999 (Ratifikation)
Österreich: 23. Juni 1997 (Ratifikation)
Schweiz: 22. April 1996 (Ratifikation)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Während der 1960er Jahre nahm der Drogenkonsum weltweit zu – vor allem in den westlichen Industriestaaten. Die meisten der neu aufgekommenen Halluzinogene wurden jedoch nicht durch das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel aus dem Jahr 1961 abgedeckt. Dieses erstreckte sich lediglich auf Drogen wie Cannabis, Kokain und Opium.

Am 21. Februar 1971 unterzeichneten Bevollmächtigte der teilnehmenden Länder in Wien das Übereinkommen über psychotrope Stoffe, um damit den privaten Konsum einzudämmen und die Verwendung für wissenschaftliche und medizinische Zwecke zu regulieren. Sie erfasste beinahe jede bekannte bewusstseinsverändernde Substanz und trat am 16. August 1976 in Kraft.

Um das Abkommen umzusetzen, wurden in den Unterzeichnerstaaten viele Gesetze verabschiedet, die, wie auch das Abkommen selbst, Drogen in verschiedene Gruppen einteilten. So zum Beispiel der Misuse of Drugs Act 1971 in Großbritannien, der Psychotropic Substances Act 1978 in den USA oder der Controlled Drugs and Substances Act 1996 in Kanada.

Regelungen zur Unterbindung des internationalen Drogenhandels sind im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aus dem Jahr 1988 enthalten.

Die 1976 veröffentlichten Erläuterungen zum Abkommen wurden von Adolf Lande unter der Leitung des Bereichs Rechtsangelegenheiten des UN-Sekretariats verfasst.

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