Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) erfüllt als deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts und betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) Fürsorgeverpflichtungen nach § 78 Bundesbeamtengesetz. Die KVB bietet den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, den zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamten, den Ruhestandsbeamten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine Absicherung gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Geburt und Tod. Die KVB ist keine Krankenkasse im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Vielmehr erfüllt die KVB die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Krankheitsfällen in besonderer Form. Daher finden die allgemeinen Beihilfe-Regelungen des Bundes bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten keine Anwendung. Für Beamte der Bundeseisenbahnen, die aus besonderen Gründen nicht Mitglied sind, ist die KVB die zuständige Beihilfestelle ihrer Beschäftigungsbehörde.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten | |
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Sozialversicherung | Krankenversicherung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. April 1926 |
Zuständigkeit | Deutsche Bundesbahnbeamte und deren Familienangehörige |
Sitz | Frankfurt am Main |
Vorstand | Katharina Rinke, Michael Welon-Neuer (alternierend) |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Versicherte | 152.000 (Stand: 31. Dezember 2019) |
Website | kvb.bund.de |
Die KVB betreut zurzeit rund 135 000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben über 196 000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB (Stand: 31. Dezember 2022). Die KVB ist in ihrem Bestand seit der Bahnreform geschlossen und es werden im Allgemeinen keine Mitglieder mehr aufgenommen. Im Jahr 2014 konnte ein Überschuss in Höhe von etwa 7,8 Millionen Euro erzielt werden. Die KVB-Bezirksleitungen bearbeiteten im Jahr 2014 rund 2,4 Millionen Anträge und wendeten rund 1,5 Milliarden Euro für Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen auf.
Der Geschäftsbereich der KVB ist in fünf Verwaltungsbezirke eingeteilt. In jedem Verwaltungsbezirk werden die Geschäfte von einer Bezirksleitung geführt und von einem Bezirksgeschäftsführer geleitet.
- KVB Bezirksleitung Karlsruhe – Baden-Württemberg
- KVB Bezirksleitung Rosenheim – Bayern
- KVB Bezirksleitung Kassel – Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- KVB Bezirksleitung Wuppertal – Nordrhein-Westfalen (außer Kreis Herford und Kreis Minden), zusätzlich befindet sich in Wuppertal die zentrale Scan-Stelle der KVB
- KVB Bezirksleitung Münster – Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford und Kreis Minden), Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg sowie Berlin
Die allgemeine Aufsicht über die KVB führt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; die fachliche Aufsicht die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens.