Landesschützen (Deutsches Reich)

Als Landesschützen wurden mehrere Infanterieeinheiten des Heeres der Wehrmacht bezeichnet, die hauptsächlich aus Wehrpflichtigen der Landwehr (35–45 Jahre, bei Kriegsbeginn also Geburtsjahrgänge 1894–1904) und des Landsturms (über 45 Jahre, bei Kriegsbeginn also ab Geburtsjahrgang 1894 und niedriger) bestanden. Die Landesschützen übernahmen die Rolle, die beim Aufbau der Wehrmacht Landwehr- und Landsturmeinheiten zugedacht worden waren, da dieses Konzept bei Kriegsausbruch nicht umgesetzt wurde.

Landesschützenverbände auf Divisionsebene gab es nicht, am ehesten entsprachen die Landwehr-Divisionen, welche aber sowohl bei der Mobilmachung als auch bei der Aufstellung von Divisionen der 9. Aufstellungswelle meist nur im Planungsstadium existierten und dann wieder in Infanterie-Divisionen umbenannt wurden, allerdings auch aus älteren Jahrgängen bestanden und hauptsächlich Sicherungsaufgaben dienen sollten. Landesschützenregimenter und -bataillone wurden als bodenständige Einheiten in der Regel zu Besatzungs- und Sicherungsaufgaben verwendet, die Ausstattung und Ausbildung war entsprechend mangelhaft.

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