Legis actio per manus iniectionem

Die legis actio per manus iniectionem („Vollstreckung durch Handanlegen“) war ein altziviler Spruchformelprozess aus der (früh)republikanischen Zeit der Legisaktionen. Sie dient der Vollstreckung in die Person in Zwangsvollstreckungsverfahren (körperliche Haftung). Rechtsgründe für die Verhaftung waren leistungsgestörte Rechtsgeschäfte oder auch strafbare Handlungen (Delikte).

Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren bildete das für römische Bürger geltende Schuldrecht (ius civile). Normiert war sie im Zwölftafelgesetz.

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