Lex Aquilia

Die lex Aquilia (lateinisch für „Gesetz des Aquilius“) war ein Plebiszit aus der Zeit der römischen Republik, das Schadenersatzrecht regelte. Das Gesetz beschrieb eine Mehrzahl von Deliktstatbeständen und stattete sie mit unterschiedlichen Rechtsfolgen aus. Während des Mittelalters und der anschließenden Neuzeit wurde die rezipierte lex Aquilia dann zunehmend extensiver und allgemeiner angewandt, bis sie sich unter der juristischen Auslegungsmethode des usus modernus zu einer Generalklausel entwickelte. Das Gesetz ist ein bedeutender Vorläufer des modernen Schadensrechts.

Die lex Aquilia soll im Jahr 286 v. Chr. entstanden und auf den römischen Volkstribun Aquilius zurückzuführen sein. Wirtschaftshistorische Untersuchungen ergaben, dass eine spätere Einführung in Betracht kommt, etwa um 200 v. Chr., begründet damit, dass zum Ende des zweiten punischen Krieges die Wirtschaft in Rom darnieder lag und Geld erheblich an Kaufkraft eingebüßt hatte. Die aus den XII Tafeln herrührenden Bußsätze seien gesetzlich zu korrigieren gewesen. Ältere Gesetze zur Sachbeschädigung wurden aufgehoben.

Das Gesetz eröffnete die Rechtsauslegung durch die Prätoren.

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