Lex Cornelia repetundarum
Die Lex Cornelia repetundarum war ein Strafgesetz, das Bestandteil der sullanischen Staatsrechtsreform der Jahre 82 bis 79 v. Chr. war. Gegenstand der Anordnungen war der Repetundenprozess, der Provinziale gegen ausbeuterische Statthalter vorgehen lassen konnte.
Bedeutung erlangte die lex 70 v. Chr. im Verresprozess mit Cicero als Ankläger. Cicero führte Klage über zurückzufordernde Gelder (de pecuniis repetundis). Der Prozess gegen den Proprätor (der drei zurückliegenden Jahre) wurde öffentlich vor der senatorisch besetzten ständigen Strafkammer geführt.
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