Lex Rhodia de iactu

Die lex Rhodia de iactu (deutsch Große Haverei, wörtlich „Rhodisches Gesetz über den Seewurf“) war eine aus dem griechischen Seefahrrecht in das römische Recht adaptierte Bestimmung des gewohnheitsrechtlichen Werkvertragsrechts (Locatio conductio operis), die für den Seefrachtvertrag galt.

Danach konnte der Eigentümer von Waren, die vom Seefrachtführer (nauta) eines in Not geratenen Schiffes zur Rettung desselben beziehungsweise der übrigen Waren über Bord geworfen worden waren, einen Ausgleich verlangen. Die Ausgleichsansprüche verteilten sich in Höhe der eingebüßten Anteile auf alle Eigner, die ihre Ware verloren hatten. Der Seefrachtführer seinerseits konnte Rückgriff bei den Eigentümern der geretteten Waren nehmen, womit er sich schadlos halten konnte. Somit kommt in der Bestimmung der Gedanke einer Gefahrengemeinschaft zum Ausdruck.

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