Mühlenrecht

Das Recht für die Anlage, also den Bau, und den Betrieb von Mühlen wurde im Mittelalter als Mühlenrecht oder Mühlengerechtigkeit bezeichnet. Die Mühlen wurden durch den Mühlenfrieden in besonderem Maße geschützt. Die Rechte und Pflichten des Müllers wurden unter anderem durch Zünfte, vor allem aber durch die Mühlenordnung geregelt, für die Gewährung des Mühlenrechts ein Mühlenzins oder Wasserlaufzins bezahlt.

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