Münzbesuchsprägung
Als Münzbesuchsprägungen werden Gedenkmünzen bezeichnet, die anlässlich des Besuchs von Regenten oder deren Familienangehörigen in ihrer Gegenwart in der Münzstätte geprägt werden.
Die verwendeten Schrötlinge mussten im Metallgehalt den geltenden Münzgesetzen entsprechen, damit die Münzen im Umlauf als Geldmünzen akzeptiert werden konnten. Die Prägung der Bildseite erfolgte grundsätzlich mit Stempel der aktuellen Umlaufmünzen. Für die Rückseite (bei den Umlaufmünzen die Wappenseite) wurde jeweils ein gesonderter Stempel mit der Gedenkinschrift vorbereitet.
Deutsche Münzbesuchsprägungen begannen erst im 19. Jahrhundert mit dem zunehmenden Interesse der Regenten für die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Länder und für den technischen Fortschritt. Allerdings beschränkten sich die Münzbesuchsprägungen auf folgende Länder:
- Königreich Sachsen – Besuch der Münzstätten Dresden 1839 und 1855, Muldenhütten 1892, 1903 und 1905
- Königreich Hannover – Besuch der Münzstätten Clausthal 1839, Hannover 1853 und 1854
- Großherzogtum Baden – Besuch der Münzstätte Karlsruhe 1832
- Herzogtum Nassau – Besuch der Münzstätten Ehrenbreitstein 1815, Wiesbaden 1831 und 1861
Geprägt wurden nach dem Nominal Münzbesuchstaler mit verschiedenem Münzfuß, ein Münzbesuchspfennig (Hannover) und Münzbesuchsmünzen auf 2-Mark-Schrötling der Reichswährung (Sachsen).