Münzfuß

Der Münzfuß (in der Numismatik auch kurz Fuß genannt) ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte aus einer Gewichtseinheit Edelmetall („Münzgrundgewicht“) geschlagen werden sollen. Der Münzfuß legt damit fest, welche Menge eines Edelmetalls (das Feingewicht) in einer bestimmten Münze enthalten sein soll. Erst in Verbindung mit dem Raugewicht einer Münze legt der Münzfuß auch den Feingehalt der Münze fest.

Der Stolberger Münzmeister Julian Eberhard Volckmar Claus definierte in seiner 1753 gedruckten Kurzgefaßte Anleitung zum Probieren und Münzen den Münzfuß wie folgt: „Die gehörige Proportion der Metalle und des Gewichts der Münze, daß sie nehmlich nach ihrer innerlichen und äusserlichen Güte, oder nach Schrot und Korn, nach Zusaz und Feine, Zahl und Gewichte eingerichtet sey, wird Münzfuß genennet.“

Viele Münzen bestehen nicht ausschließlich aus dem Edelmetall, das dem jeweiligen Münzfuß zu Grunde liegt. So ist Gold- und Silbermünzen oft Kupfer beilegiert, z. B. zur Münzhärtung.

Unterschieden wird daher:

  • das Feingewicht (oder Korn) einer Münze
  • das Gesamtgewicht (Raugewicht oder Schrot) des aus einer Legierung bestehenden Schrötlings der Münze.

Beispielsweise wird von einer Mark fein gesprochen, wenn der reine Edelmetallgehalt einer Gewichtsmark gemeint ist; dagegen entspricht eine Mark rauh dem Gewicht des legierten Münzmetalls, das genau eine Mark fein enthält.

Der Feingehalt ist kein Gewicht, sondern das (dimensionslose) Verhältnis von Fein- zu Raugewicht in Promille.

Ein absichtliches Absenken des Münzfußes von Edelmetallmünzen durch Ausgabe neuer Münzen mit niedrigerem Feingewicht (bei gleichbleibendem Raugewicht) und damit niedrigerem Feingehalt bezeichnet man als Münzverschlechterung. Davon zu unterscheiden ist das kontinuierliche Absinken des Feingewichts sowie des Raugewichts der umlaufenden Münzen durch Abrieb.

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