Maßnahmenvollzug
Der Maßnahmenvollzug (offiziell Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in Österreich und Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Maßregelvollzug im deutschen Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im Strafvollzugsgesetz (StVG) als auch im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt.
Zum Stichtag 1. Dezember 2006 waren in ganz Österreich 725 Menschen in einer Form des Maßnahmenvollzugs; 2017/18 waren es 917. 523 von ihnen galten als unzurechnungsfähig nach § 21 Abs. 1 StGB, die anderen 394 als zurechnungsfähig nach § 21 Abs. 2 StGB. Josef Moser, von 2017 bis 2019 österreichischer Justizminister, hat eine Reform angekündigt.