Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug ist die freiheitsentziehende Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Psychisch kranke Straftäter werden nach § 63 StGB unter bestimmten Umständen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, suchtkranke Straftäter nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt. Die forensische Psychiatrie ist für die Begutachtung der Straftäter und die Umsetzung des Maßregelvollzugs zuständig.

Der Maßregelvollzug ist vom Strafvollzug und von der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nach § 66 StGB zu unterscheiden, die in Justizvollzugsanstalten stattfinden. Die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung betreffen zwar auch die Sicherungsverwahrung, diese dient jedoch ausschließlich dem Schutz der Öffentlichkeit.

Das vergleichbare Instrument im österreichischen Strafrecht ist der Maßnahmenvollzug.

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