Mandatsverfahren (Österreich)

Das Mandatsverfahren ist im österreichischen Strafrecht ein vereinfachtes Strafverfahren, in dem das Gericht die Strafbemessung (Strafmaß) ohne Gerichtsverhandlung mit einer Verfügung festlegt. Es dient der Verfahrensbeschleunigung.

Das Mandatsverfahren kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und bei Einvernehmlichkeit von Richter, Tatopfer und beschuldigtem Täter, im unteren Instanzenzug und für minderschwere Straftaten angewandt werden. Es entspricht dem deutschen Strafbefehlsverfahren, bei dem aber nicht die Einwilligung der Betroffenen nötig ist, vom Schweizerischen Strafbefehlsverfahren unterscheidet es sich dadurch, dass dort der Staatsanwalt die Strafe festlegt, nicht der Richter.

Das Verfahren ist im § 491 der Strafprozeßordnung (StPO) geregelt, und wurde, nachdem es 1999 abgeschafft worden war, 2015 wiedereingeführt, was durchaus auch kritisch gesehen wird.

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