Nahkampf
Nahkampf ist die physische Auseinandersetzung auf kürzeste Distanz zwischen Kontrahenten mit dem Ziel einer machtbezogenen Überlegenheit über den oder die Gegner. Die auf kürzeste Distanz eingesetzten Mittel sind neben dem eigenen Körper mit Nahkampftechniken wie Hebeln und Griffen auch technische Mittel wie Blankwaffen, aber auch Schusswaffen wie die Pistole. Beide Parteien nehmen dabei eine vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Schädigung der eigenen Person wie jener des Kontrahenten billigend in Kauf. Die Zielsetzung aller Formen des Nahkampfs, also die machtbezogene, hauptsächlich körperliche Überlegenheit, bleibt dabei erhalten, ungeachtet jeglicher Belohnungssysteme.
Nahkampf kann in zwei Unterformen unterteilt werden:
- Nahkampf ohne Sportcharakter als militärischer, polizeilicher und ziviler Kampf auf kurze und kürzeste Entfernung. Militärischer und polizeilicher Nahkampf wird im Englischen unter dem Begriff hand-to-hand combat im Close Quarters Battle für Orts- und Häuserkampf zusammengefasst. Militärischer Nahkampf unterliegt dem Kriegsvölkerrecht, polizeilicher dem Polizeirecht, ziviler für den Angegriffenen dem Notwehrrecht, dem Angreifer drohen stets zivil- und strafrechtliche Folgen.
- Nahkampf mit Sportcharakter unterliegt sportlichen Regeln: Ein Regelverstoß wird nach sportrechtlichen Gesichtspunkten als Nichtsieg und auch mit Ausschluss geahndet, außerdem drohen zivil- und strafrechtliche Folgen (regelkonforme Körperverletzung ist durch Einwilligung gerechtfertigt).
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