Nasciturus (Schweiz)
Als Nasciturus (lat. „der geboren werden wird“) wird das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet. Ein menschlicher Embryo wird nach der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut als Nasciturus bezeichnet.
Im schweizerischen Recht finden sich Bestimmungen zum Recht auf Leben im Grundrechtsteil der Bundesverfassung (BV), zu den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben in Art. 111 ff. StGB sowie zur Rechts- und Erbfähigkeit in Art. 31, 544 f. ZGB.
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