Potentialausgleich

Potentialausgleich bezeichnet eine elektrisch gut leitfähige Verbindung, die unterschiedliche elektrische Potentiale minimiert. Der Potentialausgleich wird umgangssprachlich häufig auch als Erdung bezeichnet.

Die Forderung für den Potentialausgleich ergibt sich aus den „Anforderungen zum Schutz gegen elektrischen Schlag“ und ist festgelegt:

  • international in der IEC 60364-4-41:2005
  • für Deutschland in der DIN VDE 0100-410:2007-06.

Die Verbindung aller leitfähigen Körper (Gehäuse) elektrischer Betriebsmittel mit einem geerdeten Schutzleiter und mit der Haupterdungsschiene ist die Grundlage für den Schutz gegen elektrischen Schlag. Die in der VDE vorrangig angeführte Schutzmaßnahme der „automatischen Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall“ wird durch normgerechte Ausführung mit anschließender Prüfung der Anlage sichergestellt. Durch die Prüfung wird auch die ausreichend kleine Schleifenimpedanz für die automatische Abschaltung im Fehlerfall nachgewiesen.

Die technische Ausführung für den Potentialausgleich, die Dimensionierung der Querschnitte und die genormten Begriffe ergeben sich

  • international aus der IEC 60364-5-54:2011
  • für Deutschland aus der DIN VDE 0100-540:2012-06.

Der Hauptpotentialausgleich wird im Hausanschlussraum eines Gebäudes hergestellt. Einzubinden sind

  • die Schutzleiter der Stromversorgung
  • die Schutzpotentialausgleichsleiter und
  • ein Erdungsleiter,

die alle auf einer Haupterdungsschiene zusammengeführt werden, der Potentialausgleichsschiene. Über den Erdungsleiter wird eine Verbindung mit dem Fundamenterder oder einer anderen Art von Erder hergestellt.

Gegebenenfalls bestehen Verbindungen vom Fundamenterder zu den Ableitungen einer Blitzschutzanlage (LPS). Eine solche Verbindung fordert auch die VDE-Blitzschutznorm (VDE 0185 Stand 10/2006).

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