Privatliquidation

Mit einer Privatliquidation fordern Ärzte und Zahnärzte die Vergütung aus einem Behandlungsvertrag für ihre beruflichen Leistungen ein, d. h., sie stellen dem Patienten eine Rechnung über die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung oder auf Verlangen des Zahlungspflichtigen durchgeführte privatärztliche Behandlung. Der dafür verwendete Begriff der Liquidation leitet sich ab von lat. liquidus = flüssig und bedeutet in diesem Zusammenhang, für eine erbrachte Leistung eine Rechnung auszustellen, also die ärztlichen Bemühungen zu „verflüssigen“.

Die privatärztliche Liquidation ist in Deutschland in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) geregelt.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.