Probezeit
Probezeit ist ein vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Zeitraum, während dessen ein Rechtsverhältnis oder eine erteilte Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen gelöst bzw. entzogen werden kann. Die Probezeit dient dem Zweck, die Eignung des Vertragspartners oder des Probanden erproben zu können. Probezeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Arbeitsrecht, dem Beamtenrecht und dem Fahrerlaubnisrecht.
Im Schweizer Strafgesetzbuch ist die Probezeit auch ein Begriff des Strafrechtes. Gemeint ist dort der Nichtvollzug einer Strafe während eines vom Gericht festgelegten Zeitraums (vgl. in Deutschland Strafaussetzung zur Bewährung).
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