Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie)

Mit der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, besser bekannt als Verbraucherrechterichtlinie (VRR oder VR-RL), wurden die Richtlinien 93/13/EWG und 1999/44/EG geändert sowie die Richtlinie 85/577/EWG und die Richtlinie 97/7/EG aufgehoben. Die Verbraucherrechte-Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten.


Richtlinie 2011/83/EU

Titel: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Verbraucherrechte-Richtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Verbraucherrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 114 und Art. 294
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 25. Oktober 2011
Veröffentlichungsdatum: 22. November 2011
Inkrafttreten: 12. Dezember 2011
Anzuwenden ab: 13. Dezember 2013
Ersetzt: Richtlinie 85/577/EWG, Richtlinie 97/7/EG
Fundstelle: ABl. L, Nr. 304, 22. November 2011, S. 64–88
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Ziel der Verbraucherrechterichtlinie ist die vollständige Harmonisierung der Informationspflichten gegenüber Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von in Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und die Angleichung der derzeitigen nationalen Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Erleichtert werden sollen dabei die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowohl in den nationalen Binnenmärkten als auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten mussten die Verbraucherrechterichtlinie bis zum 13. Dezember 2013 in nationales Recht umsetzen. Die umgesetzten Vorschriften sollten dann ab 13. Juni 2014 bei Vertragsschlüssen Anwendung finden.

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