Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)

Die Fernabsatzrichtlinie, genauer die Richtlinie 97/7/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ist die Vorgabe der Europäischen Gemeinschaft an die Staaten der Europäischen Union, insbesondere den Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen zu regeln. Wie bei EG-Richtlinien üblich, legen die Erwägungen im ersten Teil des Rechtstextes den Kontext zu anderen Gesetzen und Übereinkommen fest. Die eigentliche Richtlinie ist im zweiten Teil in 19 Artikeln festgehalten. Die Fernabsatzrichtlinie wurde durch Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU mit Wirkung vom 13. Juni 2014 aufgehoben.


Richtlinie 97/7/EG

Titel: Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Fernabsatzrichtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Verbraucherrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 100a
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 4. Juni 1997
In nationales Recht
umzusetzen bis:
4. Juni 2000
Umgesetzt durch: Deutschland
Fernabsatzgesetz
Ersetzt durch: Richtlinie 2011/83/EU
Außerkrafttreten: 13. Juni 2014
Fundstelle: ABl. L 144 vom 4.6.1997, S. 19–27
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.