Roter Terror

Der Rote Terror war – in erklärter Anknüpfung an die terreur der Französischen Revolution – die von den kommunistischen Bolschewiki nach der Oktoberrevolution 1917 in Russland begonnene Phase von Staatsterror, in der sie zur Durchsetzung ihres Machtanspruchs terroristische Mittel gegen von ihnen als konterrevolutionär verstandene Kräfte einsetzten. Der Begriff wurde von ihnen selbst geprägt und zur öffentlichen Drohung benutzt.

Er stand im Russischen Bürgerkrieg im Gegensatz zum konterrevolutionären Weißen Terror, der bis zum Ende des Bürgerkrieges gleichfalls wütete, jedoch anders als jener nicht strategisch gesteuert und institutionalisiert war. Im Unterschied zur Französischen Revolution, deren Terrorphase einige Monate dauerte und sich überwiegend gegen die Repräsentanten der Aristokratie sowie Revolutionsgegner wandte, stand beim Roten Terror als Leitmotiv der Satz des stellvertretenden Leiters der Tscheka, Martyn Iwanowitsch Lazis, veröffentlicht im November 1918 in der Zeitschrift Krasnyi terror (Der Rote Terror), im Vordergrund: „Wir führen nicht Krieg gegen einzelne. Wir vernichten die Bourgeoisie als Klasse.“

Darüber hinaus wird der Begriff „Roter Terror“ im westlichen Sprachgebrauch gelegentlich für Menschenrechtsverletzungen in realsozialistischen Staaten oder für die Gewaltakte von Anhängern der Zweiten Münchner Räterepublik (13. April bis 1. Mai 1919) verwendet. Auch im Zusammenhang mit der Herrschaft der Roten Ruhrarmee während des Ruhraufstandes (März – April 1920) fand der Begriff Verwendung. So beschrieb beispielsweise der Gladbecker Arbeitersekretär und Abgeordnete in der verfassunggebenden preußischen Landesversammlung, Georg Stieler, am 4. April 1920 in einem Telegramm an die Reichsregierung, dass die „bevoelkerung [...] unter rotem terror schwer gelitten“ habe.

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