Rundfunkkommission der Länder

Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Rundfunkrecht und Medienpolitik Aufgabe der Bundesländer. Die Rundfunkkommission der Länder ist die ständige Vermittlungsinstanz zwischen den einzelnen Bundesländern in Deutschland. Die Mitglieder der Rundfunkkommission sind in der Regel die Ministerpräsidenten der Länder oder die für den Rundfunk zuständigen Minister oder Senatoren. Die Aufgabe dieser Fachministerkonferenz ist es, die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich des Rundfunks zu koordinieren und über Ländergrenzen hinweg eine abgestimmte Rundfunkpolitik zu entwickeln. Dies beinhaltet sowohl den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch den privatrechtlichenRundfunk. Die Kommission dient als Gesprächsforum und als Beschlussinstanz, deren Ergebnisse den Landesregierungen und den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt werden.

Nach 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen haben die Länder im Jahr 2020 mit dem Medienstaatsvertrag eine umfassende Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vorgenommen.

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