Sachenrecht (Österreich)

Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen. Es ist das Recht der Güterzuordnung. Das umfassendste aller dinglichen Rechte ist das Eigentum. Der Besitz ist nach herrschender Lehre (trotz gegenteiligen Wortlauts in § 308 ABGB) kein dingliches Recht, sondern bloß eine gewollte faktische Sachherrschaft. Die wichtigsten dinglichen Sachenrechte sind:

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