Wohnungseigentumsrecht (Österreich)
Das Wohnungseigentumsrecht wird in Österreich seit dem 1. Juli 2002 durch das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) geregelt. Vorgängerregelungen waren das Wohnungseigentumsgesetz von 1975 (WEG 1975) und das WEG 1948.
Bereits seit dem Gesetz vom 30. März 1879 betreffend die Theilung von Gebäuden nach materiellen Antheilen kann an materiellen Teilen eines Gebäudes, die nicht so beschaffen sind, dass sie als selbstständige körperliche Sachen angesehen werden können, kein Stockwerkseigentum mehr erworben und keine Eintragung in das Grundbuch mehr erwirkt werden.
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