Wohnungseigentumsgesetz 2002

Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002WEG 2002) regelt seit dem 1. Juli 2002 das Wohnungseigentumsrecht in Österreich.

Basisdaten
Titel: Wohnungseigentumsgesetz 2002
Langtitel: Bundesgesetz über das Wohnungseigentum
Abkürzung: WEG 2002
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Fundstelle: BGBl. I Nr. 70/2002
Datum des Gesetzes: 26. April 2002
Inkrafttretensdatum: 1. Juli 2002
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 58/2018
Gesetzestext: Wohnungseigentumsgesetz 2002
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das WEG 2002 hat das Wohnungseigentumsgesetz 1975 (WEG 1975) ersetzt. Bestimmte Vorschriften des WEG 1975 gelten jedoch für vor dem Inkrafttreten des WEG 2002 begründete Rechtsverhältnisse weiter (§ 55–57 WEG 2002).

Das WEG 2002 regelt insbesondere die Rechtsform des Wohnungseigentums wie die Voraussetzungen, die Begründung, den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung der Liegenschaft, die Eigentümergemeinschaft und das wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren (§ 1 WEG 2002).

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