Schützenpanzer

Schützenpanzer (kurz SPz) sind Panzerfahrzeuge, die die Infanterie ins Gefecht transportieren, ihr im Kampf wirksame Feuerunterstützung geben und bauartbedingt den Panzergrenadieren den Kampf aus dem und vom Schützenpanzer ermöglichen. Schützenpanzer haben im Transportraum Platz für meist bis zu zehn Infanteristen bzw. Panzergrenadiere und besitzen eine stärkere Bewaffnung und Panzerung als gepanzerte Mannschaftstransportwagen. Schützenpanzer sind gewöhnlich Kettenfahrzeuge; einige Radpanzer fallen allerdings ebenfalls in dieselbe Kategorie (Radschützenpanzer).

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) definiert den Begriff „Schützenpanzer“ im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) von November 1990 in Artikel II wie folgt:

„Der Begriff „Schützenpanzer (SPz)“ bezeichnet ein gepanzertes Kampffahrzeug, das in erster Linie für den Transport einer Infanteriegruppe konstruiert und ausgerüstet ist, es den Soldaten normalerweise ermöglicht, geschützt durch die Panzerung aus dem Fahrzeug heraus zu schießen, und mit einer integrierten oder organischen Kanone von mindestens 20 Millimetern Kaliber sowie gelegentlich mit einem Abschußgerät für Panzerabwehrflugkörper bewaffnet ist. Die Schützenpanzer dienen als Hauptwaffensystem von gepanzerten, mechanisierten oder motorisierten Infanterietruppenteilen und Truppenteilen der Landstreitkräfte.“

Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa, II 1 (D)
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