Schuldrecht (Österreich)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit den „persönlichen Sachenrechte[n], vermöge welcher eine Person einer andern zu einer Leistung verbunden ist“, befasst (§ 859 ABGB).
Maßgebliches Merkmal des Schuldrechts ist, dass es im Gegensatz zu den absoluten Rechten, wie beispielsweise dem Eigentum, als relatives Recht lediglich zwischen den beteiligten Personen wirkt.
In Österreich befinden sich die zentralen Bestimmungen des Schuldrechts in der Zweiten Abteilung des Zweiten Teiles (§§ 859 ff.) sowie im Dritten Teil (§§ 1342 ff.) des ABGB. Weitere bedeutende schuldrechtliche Gesetze sind etwa das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), das Produkthaftungsgesetz (PHG), das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) und das Mietrechtsgesetz (MRG).