Schulreform in Hamburg
Die Schulreform in Hamburg betrifft die Schul- und Bildungsstruktur in Hamburg ab dem Schuljahr 2010/2011. Die gesetzliche Neuregelung entspricht einem im Koalitionsvertrag vom 17. April 2008 zwischen CDU und Grünen (GAL) ausgehandelten Projekt der schwarz-grünen Koalitionsregierung des Hamburger Senats. Sie wurde am 7. Oktober 2009 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen und durch einen Volksentscheid am 18. Juli 2010 teilweise geändert.
Die Schulreform beinhaltet, dass ab August 2010 neben dem Gymnasium, in dem nach der zwölften Klasse das Abitur gemacht werden kann, eine Stadtteilschule eingeführt wurde, in der alle Schulabschlüsse (einschließlich dem Abitur nach der 13. Klasse) abgelegt werden können. Mit dieser Regelung wurden Haupt- und Realschule mit dem Beginn des Schuljahres abgeschafft. Zahlreiche Maßnahmen begleiten die Umstrukturierung. Dazu gehörten die Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen und die Verkleinerung der Klassenstärken, die Förderung einer sogenannten neuen Lernkultur und eine verstärkte Lehrerfortbildung, die Einrichtung weiterer Ganztagsschulen und die Integration von Kindern mit Behinderung.
Ein weiterer Teil der Schulreform sah vor, statt der bisherigen vierjährigen Grundschule eine sechsjährige Primarschule einzuführen und das Elternwahlrecht abzuschaffen. Sowohl der Gesetzgebungsprozess wie die öffentliche Diskussion um die Schulreform waren begleitet von weitreichender Kritik. So erreichte die Volksinitiative unter dem Namen Wir wollen lernen am 18. November 2009 mit einem Volksbegehren das Quorum eines verbindlichen Volksentscheids. Nachdem im Februar 2010 Schlichtungsverhandlungen zwischen der Initiative und dem Senat gescheitert waren, wurden der Termin für den Volksentscheid sowie dessen Inhalt festgelegt. Zur Abstimmung stand eine Vorlage der Initiative, mit der die Bürger gegen die Einführung der Primarschule und die Abschaffung des Elternwillens stimmen konnten.
Der Senat einigte sich noch im Februar 2010 mit den oppositionellen Bürgerschaftsparteien SPD und Die Linke auf Nachbesserungen zur Reform, die am 3. März 2010, diesmal einstimmig, von der Bürgerschaft verabschiedet wurden. Mit diesem am 13. März 2010 in Kraft getretenen Gesetz wurde insbesondere die Abschaffung des Elternwahlrechts zurückgenommen und das von den Eltern zu zahlende Büchergeld abgeschafft. Zudem verpflichteten sich CDU, GAL und SPD in einer „Schulfrieden“ genannten Vereinbarung, für mindestens zehn Jahre keine weiteren Änderungen an der Schulstruktur vorzunehmen sofern die Primarschule eingeführt wird.
Der Volksentscheid fand am 18. Juli 2010 statt. Darin lehnten bei einer Wahlbeteiligung von 39 Prozent 54,5 % der stimmabgebenden Hamburger Bürger die Einführung der sechsjährigen Primarschule ab bzw. 58 % stimmten der Vorlage des Begehrens der Initiative zu. Damit ist ein wesentlicher Teil der Hamburger Schulreform gescheitert. Die weiteren Maßnahmen haben Bestand. So werden insbesondere die weiterführenden Schulformen ab August 2010 auf das Gymnasium, das achtstufig bleibt, und die neu eingeführte Stadtteilschule, die nun neunstufig konzipiert werden muss, reduziert.