Schutzbereich

Ein Schutzbereich ist in der deutschen Grundrechtsdogmatik der Tatbestand bzw. das Schutzgut eines Grundrechts. Zu diesem Thema werden teilweise auch die Begriffe bzw. Bezeichnungen Schutzgehalt, Grundrechtstatbestand und Gewährleistungsbereich verwendet.

Die Frage, ob der „Schutzbereich eröffnet“ ist, also ob das Grundrecht im Hinblick auf den konkreten Sachverhalt thematisch einschlägig ist, ist die erste von drei Stufen der Prüfung, ob ein Freiheitsrecht durch eine staatliche Maßnahme verletzt ist. Eine solche Prüfung muss beispielsweise durchgeführt werden, um die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht beurteilen zu können: Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn in den Schutzbereich eines Grundrechts eingegriffen wurde, ohne dass dieser Eingriff verfassungsrechtlich (durch eine Schranke) gerechtfertigt wäre.

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