Schwermetallvergiftung
Unter einer Schwermetallvergiftung beim Menschen versteht man die Schädigung des Körpers aufgrund der Exposition gegenüber toxischen Mengen von Schwermetallen. Einige Schwermetalle erfüllen wichtige biochemische und physiologische Funktionen, z. B. als Cofaktoren von Enzymen, und sind erst ab gewissen Mengen schädlich für den Organismus. Andere Schwermetalle sind bereits in den geringsten Mengen toxisch. Hinzu kommt, dass einige Schwermetalle erwiesene oder mutmaßliche Karzinogene sind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listet vier Schwermetalle unter den zehn Chemikalien, die besonders relevant für die globale öffentliche Gesundheit sind.
Seit einigen Jahrzehnten ist die ökologische und gesundheitliche Relevanz der Toxizität von Schwermetallen, z. B. im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und der Belastung von Lebensmitteln, Teil der öffentlichen Debatte. Die Auswirkungen einer potenziellen chronischen Schwermetallbelastung in der Bevölkerung werden u. a. in der Umweltmedizin diskutiert.
Für die Behandlung von Schwermetallvergiftungen stehen Komplexbildner zur Verfügung. Diese chemischen Verbindungen fungieren als Antidot, indem sie mit Metallionen Chelate bilden, die anschließend vom Körper ausgeschieden werden können. Beispiele für solche Komplex- bzw. Chelatbildner sind Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Penicillamin und Tiopronin.
Einige Schwermetalle sind zusätzlich zu ihrer chemischen Giftigkeit radioaktiv. Hierbei reicht die Radioaktivität von kaum nachweisbaren Werten, welche gegenüber chemischen Effekten deutlich zurück treten (z. B. 209Bi), über deutlich messbare, aber dennoch gegenüber der chemischen Bedenklichkeit vernachlässigbare Werte (z. B. 238U oder 232Th), bis hin zu derartig hoher Radiotoxizität, dass chemische Effekte nicht mehr ins Gewicht fallen (z. B. 210Po). Unabhängig davon, ob die Gefährlichkeit radioaktiver Schwermetalle hauptsächlich chemische oder radiologische (Alphastrahlung) Ursachen hat, ist die zielführendste Behandlung so weit wie möglich die Entfernung der entsprechenden Substanz aus dem Körper.