Seeschifffahrtsstraße

Als Seeschifffahrtsstraßen werden in Deutschland die Wasserflächen bezeichnet, auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt.

Darunter fallen die folgenden Wasserflächen:

  • die Wasserflächen zwischen Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie,
  • die durchgehend durch Sichtzeichen des Lateralsystems bezeichneten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser sowie
  • die Wasserflächen zwischen den Ufern einiger angrenzenden Binnenwasserstraßen und Kanäle. Dazu zählen z. B. die Unterelbe ab Oortkaten (km 607,50), die Unterweser inklusive der unteren Hunte (24,63 km) und der Nord-Ostsee-Kanal.
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