Sekretär (Amtsbezeichnung)
Sekretär ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Ohne Zusatz wird die Amtsbezeichnung regelmäßig bei obersten Bundesbehörden geführt. Häufigster Zusatz ist Regierungs-; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungssekretär und wird grundsätzlich in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächsthöhere (Grund-)Amtsbezeichnung ist Obersekretär (erstes Beförderungsamt). Das Amt mit der Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 6 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Sekretäre können die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes durch eine Laufbahnausbildung erlangt haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben. Sekretäre nehmen meist Aufgaben wie Geschäfts- oder Vorzimmertätigkeiten in der Verwaltung wahr und können Beamten des gehobenen Dienstes unterstellt sein.