Shūgiin-Wahl 2014
Die Shūgiin-Wahl 2014, formell die 47. allgemeine Wahl der Abgeordneten im Shūgiin (japanisch 第47回衆議院議員総選挙 dai-yonjūnana-kai Shūgiin giin sōsenkyo), zur Bestimmung der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses (Shūgiin), des Unterhauses des nationalen Parlaments (Kokkai) in Japan, fand am 14. Dezember 2014 statt. Die amtliche Bekanntmachung (kōji; gesetzlicher Wahlkampfauftakt, regulärer Meldeschluss für Kandidaten und Verhältniswahllisten, Möglichkeit zur vorzeitigen Stimmabgabe) erfolgte damit am 2. Dezember. Für die Neuwahl war das Shūgiin während des 187. Kokkai am 21. November auf Grundlage von Artikel 7 der Verfassung aufgelöst worden.
Zur Wahl standen – nach einer Neuordnung der Shūgiin-Wahlkreise in 17 Präfekturen im Jahr 2013 – fortan 295 statt bisher 300 Abgeordnete durch Mehrheitswahl in Einmandatswahlkreisen, 180 durch Verhältniswahl über Parteilisten in elf regionalen Verhältniswahlkreisen („Blöcken“). Da eine Unterhauswahl unter der Nachkriegsverfassung automatisch den Rücktritt des Kabinetts nach sich zieht, führt eine Shūgiin-Wahl auch zwangsläufig zu einer neuen Wahl des Premierministers im Parlament und einem neuen Kabinett, auch wenn dieses personell und parteipolitisch gleich zusammengesetzt sein kann wie vorher.
Gleichzeitig mit einer Unterhauswahl fand die Volksabstimmung zur Bestätigung der Richter am Obersten Gerichtshof statt. Für den 14. Dezember war außerdem subnational unter anderem die Präfekturparlamentswahl in Ibaraki angesetzt.