Sichtweite (Verkehrsplanung)

Eine ausreichende Sichtweite, die es dem Fahrer eines Fahrzeuges ermöglicht, den Streckenverlauf und die Streckencharakteristik in Fahrtrichtung zu erfassen und sein Fahrverhalten dementsprechend zu regulieren, ist eine Forderung, die über den gesamten Verlauf der Strecke in beiden Fahrtrichtungen erfüllt sein muss, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Daher ist diese beim Entwurf von Straßen zu berücksichtigen. Die Sichtweite auf freier Strecke ist nicht zu verwechseln mit der Sichtweite am Knotenpunkt. Dort werden die Anfahrsicht, die Annäherungssicht und die Haltesicht als Bemessungskriterium herangezogen.

Die Ermittlung der Sichtweiten auf freien Strecken und die Bemessungskriterien werden durch die Richtlinien für die Anlage von Straßen; - Teil Linienführung (RAS-L), Ausgabe 1995 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Mittlerweile wurde die Norm allerdings überarbeitet, was zur Folge hat, das Teile dieses Artikels heute nicht mehr aktuell sind. Aktuelle Informationen zur Sichtweite in der Verkehrsplanung sind abhängig von der Verkehrswegekategorie in den jeweiligen Richtlinien zu finden: Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA).

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