Ständeklausel

Die Ständeklausel ist ein dramenpoetisches Prinzip, das häufig mit dem Namen Johann Christoph Gottscheds verbunden wird, der die Prinzipien der französischen Klassik auf das deutsche Theater zu übertragen versuchte. In der Tragödie sollten demnach nur die Schicksale von Königen, Fürsten und anderen hohen Standespersonen dargestellt werden. Die Lebensweisen bürgerlicher Personen sollten demgegenüber nur in Komödien auf die Bühne gebracht werden. Begründet wurde das Prinzip damit, dass es dem Leben der Bürgerlichen an Größe und Bedeutung fehle und der dramatischen Darstellung ihrer Personen an der Fallhöhe.

Nicht nur die Personen auf der Bühne, sondern auch das Publikum unterschieden sich im Zusammenhang mit der Ständeklausel. Dies zeigte sich in den Privilegien der Theater im 18. und 19. Jahrhundert: Die Hoftheater waren berechtigt, Tragödien (zu denen auch ernste Opern und Ballette gehörten) aufzuführen, während die sich vermehrenden Volkstheater nur Komödien (zu denen die komischen Opern und Pantomimen gerechnet wurden) aufführen durften.

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