Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (VerfGH BW) ist das Verfassungsgericht Baden-Württembergs und als solches Verfassungsorgan auf Landesebene.
Verfassungsgerichtshof — VerfGH BW — | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Verfassungsorgan |
Gründung | 20. Juli 1955 |
Hauptsitz | Stuttgart, Baden-Württemberg |
Vorsitz | Malte Graßhof (Präsident) Franz-Christian Mattes (Vizepräsident) |
Anzahl der Bediensteten | ca. 3,5 (und Unterstützung vom OLG Stuttgart) |
Haushaltsvolumen | ca. 0,5 Mio. Euro |
Website | www.verfgh.baden-wuerttemberg.de |
Ihm ist die Verfassungsgerichtsbarkeit und damit die letztverbindliche Auslegung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV) anvertraut. Es entscheidet insbesondere über Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, die Kontrolle von Landesgesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und Verfassungsbeschwerden, die jedermann, der sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, erheben kann. Seine Gerichtsbarkeit erstreckt sich dabei nur soweit die Zuständigkeiten des Landes reichen, sodass es keine Bundesgesetze für verfassungswidrig erklären oder über Verfassungsbeschwerden gegen Handlungen von Stellen des Bundes entscheiden kann.
Die Grundlage für den Verfassungsgerichtshof finden sich unmittelbar in der Landesverfassung (Art. 68). Näheres bestimmt das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG). Die interne Organisation regelt der Verfassungsgerichtshof im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie selbst.
Seinen Sitz hat er in Stuttgart am Dienstsitz des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dort ist die Geschäftsstelle untergebracht und werden die Verhandlungen geführt.