Staatssekretär (Beamter)

Staatssekretär (StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter in seinem Beamtenverhältnis erreichen kann, und zugleich eine Funktionsbezeichnung. Die Funktion eines Staatssekretärs kann ausnahmsweise auch einem außertariflich Beschäftigten übertragen werden. Der Staatssekretär vertritt den Minister innerministeriell in dessen Funktion als Behördenleiter, hat die höchste Dienststellung unterhalb der politischen Leitung inne und Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten des Ressorts. Gibt es mehrere Staatssekretäre in einem Ministerium, sind deren Kompetenzen gegeneinander abgegrenzt und beziehen sich in der Regel auf die Zuständigkeiten bestimmter Ministerialabteilungen. Staatssekretäre stehen grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, können aber als politische Beamte jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt bzw. im Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Bei Beschäftigungsverhältnissen kommt eine Freistellung bzw. Kündigung in Betracht.

Zur Abgrenzung zum Parlamentarischen Staatssekretär auf Bundesebene, der kein Beamter ist, sondern wie der Minister in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht, werden die Staatssekretäre umgangssprachlich zuweilen als „beamtete Staatssekretäre“ bezeichnet.

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