Staatsvertrag über Mediendienste

Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste-Staatsvertrag oder MDStV) war ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er trat 2007 außer Kraft mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes (kurz TMG). Er sollte seinerzeit – zusammen mit dem Teledienstegesetz (TDG) des Bundes – einheitliche Regelungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten schaffen und damit die Internetentwicklung seit Anfang der 1990er Jahre rechtlich nachvollziehen. In 2007 wurden das Teledienstegesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag durch das Telemediengesetz und den flankierenden Rundfunkstaatsvertrag (kurz RStV bzw. in lang Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien) ersetzt.

Der MDStV darf nicht verwechselt werden mit dem im November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag (kurz MStV), der seinerseits den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag ablöste. Der MDStV ist insoweit ein früher Vorgänger des MStV.

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