Stasi-Unterlagen
Unter den Stasi-Unterlagen versteht man all das, was in Schrift, Ton und Bild vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR gesammelt wurde. Ein beträchtlicher Teil dieser geheim entstandenen Karteien, Akten, audiovisuellen Medien und maschinenlesbaren Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) konnte im Laufe der Friedlichen Revolution 1989 – gegen den Widerstand des Ministeriums – von DDR-Bürgern vor der Zerstörung gerettet werden.
Wegen der Brisanz dieser Dokumente eines untergegangenen Inlandsgeheimdiensts setzte die Bundesregierung nach der Wiedervereinigung 1990 einen Bundesbeauftragten (abgekürzt BStU) speziell für die Betreuung des Zugangs zu diesen Unterlagen ein. Im Juni 2021 wurde diese Behörde aufgelöst und in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt. Die Verwendung dieser Unterlagen wird durch das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz geregelt. Dieses legt unter anderem fest, dass die Betroffenen die von der Stasi über sie angelegten Akten einsehen dürfen, und es gewährleistet, dass die Unterlagen nach archivfachlichen Grundsätzen verwaltet werden.
Einige der Unterlagen, wie die sogenannten Rosenholz-Akten oder die über den Spion James W. Hall erlangten Dokumente, gerieten nach der Wiedervereinigung in die USA und stehen in Deutschland nur noch teilweise zur Verfügung. Die Zugänglichkeit der Akten für Dritte ist auch ein Streitthema, wie der Fall Kohl zeigt.
Der Podcast 111 Kilometer Akten erklärt seit April 2020 den Zustand des Archivs, die Zugangsmöglichkeiten zu den Akten und Ergebnisse der Nutzung.